Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die allen Angeboten zugrunde liegen:

1.

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.
2.

Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und -Vermietung bzw. -Verpachtung bleiben vorbehalten.
3.Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite (provisionspflichtig) tätig zu werden.
4.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, an uns die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
5.

Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
6.Die Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt bei
a)

An- und Verkauf von Grundbesitz 7,14% (inkl. MwSt.) des Kaufpreises, jeweils zur Hälfte vom Käufer wie auch vom Verkäufer zu zahlen.
b)

Das Besteller Prinzip ist seit dem 01.06.2015 in Kraft. Vermittlungsgebühren für Mietobjekte sind von denjenigen zu tragen, die die Leistung des Maklers bestellen. Wohnobjekte zur Miete in Deutschland sind daher für Interessenten provisionsfrei, es ei denn, Interessenten erteilen dem Makler einen schriftlichen Suchauftrag. Der Makler bietet Objekte an, die ihm nur im Rahmen dieses Suchauftrags bekannt geworden sind. Gleiches gilt auch für alle Angebote zum Wohnen auf Zeit.
c)

Erbbaurecht 7,14% (inkl. MwSt.) von dem für die Berechnung des Erbbauzinses vereinbarten Grundstückswert, jeweils zur Hälfte vom Käufer wie auch vom Verkäufer zu zahlen.
d)

Vor- oder Ankaufsrechte 1,19% vom Verkehrswert, im Zusammenhang mit einer Vermietung zusätzlich zu Mieterprovision.
7.

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Daraus gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
8.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt.
9.

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
10.Erfülllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.